Bankverbindung und VoP (Verification of Payee)
„VoP“ steht für „Verification of Payee“, eine seit dem 9. Oktober 2025 verpflichtende Überprüfung bei SEPA-Überweisungen. Dieses Verfahren gleicht den eingegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab, um Fehlüberweisungen zu verhindern. Das Ergebnis wird als Ampelsystem (grün, gelb, rot) angezeigt: Stimmen Name und IBAN überein, ist die Ampel grün. Bei Abweichungen gibt es eine Warnung, aber der Zahler kann die Zahlung dennoch veranlassen.

Sepa Verification of Payee
Für die korrekten Angaben bei der Überweisungen an unsere Praxis verwenden Sie bitte als Empfänger:
DOKTORES LIEBIG
 oder 
DOKTORES LIEBIG Praxisklinik am Stadtpark
Dann sollte die Ampel auch grün sein und es dürfte keine Probleme bei der Überweisung geben.
